SPD, Thomas Oppermann, MdB
Thomas Oppermann, MdB
Foto: Alexander Geilfus

Aufgaben eines Parlamentarischen Geschäftsführers

In der ersten Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion nach der Bundestagswahl wurde Thomas Oppermann am Dienstag, den 29. September 2009 als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer wiedergewählt. In dieser Funktion agiert Thomas Oppermann bereits seit November 2007. Die SPD hat fünf Parlamentarische Geschäftsführer. Sie gehören neben den neun Stellvertretern zum Geschäftsführenden Fraktionsvorstand. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer wird auf Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden von der Gesamtfraktion gewählt. In enger Abstimmung mit dem Vorsitzenden und dem Vorstand kümmert er sich um die Koordinierung der politischen Arbeit der Fraktion. So koordiniert er die parlamentarischen Abläufe, erledigt juristische Aufgaben der Fraktion und sorgt vor wichtigen Abstimmungen dafür, dass alle Abgeordneten anwesend sind, um ihre Stimme abzugeben. Grundlage dafür ist neben einer intensiven Abstimmung mit dem erweiterten Fraktionsvorstand auch ein ständiger Austausch mit den fachpolitischen Sprechern der Fraktion, ebenso so wie die enge Zusammenarbeit mit Vertretern der SPD-geführten Bundesländer.

Zu den weiteren Aufgaben gehört die Vorbereitung der Tagesordnungen für die jeweils folgende Sitzungswoche. Dies geschieht im Austausch mit den PGF der anderen Fraktionen und in den Sitzungen des Ältestenrates.





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