SPD, Thomas Oppermann, MdB
Thomas Oppermann, MdB
21.06.2012

Thomas Oppermann zu ESM / Bundesverfassungsgericht

Ich habe großen Respekt vor der Bitte des Bundesverfassungsgerichts und keine Zweifel, dass einer solchen Bitte entsprochen wird.

In der Sache bedeutet dies, dass der ESM nicht wie geplant zum 1. Juli 2012 in Kraft treten kann. Das ist angesichts der anhaltenden Turbulenzen in der Euro-Zone eine schlechte Nachricht.

Es erweist sich damit als schlimmer Fehler, dass die Bundesregierung die Ratifizierung des ESM so spät in Angriff genommen hat. Die Bundeskanzlerin hätte nach dem Beschluss über den ESM am 23. Januar 2012 die Ratifizierung sofort in die Wege leiten müssen.

Stattdessen hat Angela Merkel aufgrund des Streits in der Koalition damit bis zum letztmöglichen Zeitpunkt gewartet. Das war ein unverantwortlicher Umgang mit der Zukunft Europas und rächt sich jetzt.





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