In dieser Arbeitswoche von Thomas Oppermann standen vor allem zwei Themen im Mittelpunkt: die Wahlen und der Besuch des Papstes.
In der Fraktionssitzung am Dienstag bestätigte die SPD-Bundestagsfraktion zur Halbzeit der Legislaturperiode ihr Führungsteam. Thomas Oppermann wurde mit 64% für die kommenden beiden Jahre als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer wiedergewählt. Er kommentierte: "Das ist ein robustes Ergebnis für einen robusten Geschäftsführer. Schwarz-Gelb hat abgewirtschaftet. Wir müssen die Wählerinnen und Wähler mit durchdachten Alternativ-Konzepten überzeugen, damit wir wieder in Regierungsverantwortung kommen. Daran arbeiten wir mit Hochdruck."
Bereits am Sonntag konnte Thomas Oppermann Klaus Wowereit zur dritten Wiederwahl als Regierender Bürgermeister gratulieren. Thomas Oppermann resümiert: "Die Ergebnisse aller acht Landtagswahlen seit der letzten Bundestagswahl haben eine Gemeinsamkeit: Die SPD ist jedes Mal an der Regierung beteiligt. Das ist ein schöner Erfolg,. mit dem vor zwei Jahren sehr viele nicht gerechnet hätten."
Besondere Aufmerksamkeit fand die Rede von Papst Benedikt XVI. vor dem Plenum des Deutschen Bundestages. Thomas Oppermann betonte: "Der Papst hat darauf hingewiesen, dass ein Staat ohne Recht nicht funktionieren kann. Damit hat der Papst Partei ergriffen für einen handlungsfähigen Staat, der die Märkte reguliert und für eine Gesellschaft, in der die Stärke des Rechts und nicht das Recht des Stärken gilt."
An der Marienvesper des Papstes im thüringischen Eichsfeld konnte Oppermann wegen seiner Pflichten im Bundestag am Freitag nur teilnehmen, weil Bundespräsident Christian Wulff ihn von Erfurt aus in seinem Hubschrauber mitgenommen hat. Oppermann fand den Gottesdienst in Etzelsbach sehr beeindruckend.
Außerdem beschäftigten ihn in dieser Woche noch die beiden Dauerbrenner-Themen Euro-Krise und Wahlrecht: Bei den Verhandlungen zum EFSF konnte Thomas Oppermann durchsetzen, dass der Bundestag weitreichende Mitbestimmungsrechte erhält. Oppermann betont: "Der Generalvertrag zum Rettungsschirm, die Höhe der Garantien, die Vereinbarungen mit den Staaten, die Unterstützung brauchen, die erstmalige Gewährung von Nothilfen für finanzschwache Länder können ohne explizite Zustimmung des Bundestages nicht beschlossen werden." Die entscheidende Abstimmung über den EFSF steht in der kommenden Woche an.
Sehr verfahren ist der Streit um das Wahlrecht: "Ich bedauere sehr, dass die Koalition trotz unserer Verhandlungsangebote das Wahlrecht jetzt im Alleingang verabschieden will. Es war bislang üblich das Wahlrecht in Konsens zu verabschieden. Jetzt will die Mehrheit des Parlaments gegen die Minderheit eine Reform des Wahlrechts durchsetzen. Das Wahlrecht ist konstitutiv für unsere Demokratie. Es gewährleistet, dass das Volk die Staatsgewalt ausüben
kann. Wer eine so zentrale Frage im Konflikt durchsetzt, beschädigt unsere Demokratie. Unsere Kritik am Entwurf der Koalition ist: Die Koalition erhält sich den machtpolitischen Sondervorteil der Überhangmandate. Und sie erreicht nicht einmal ihr selbst gestecktes Ziel, das negative Stimmgewicht zu beseitigen. Im Gegenteil: Sie erhöht das negative Stimmgewicht. Die Koalition missbraucht das Wahlrecht als Machtrecht. Sie hält an den verfassungswidrigen Überhangmandaten fest." Deshalb kündigte Thomas Oppermann eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.